Aktuelles

 

Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 23.08.2024

Kindergeldanspruch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - Dreimonatiger Lehrgang als Rettungssanitäter als abgeschlossene Berufsausbildung

Die Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer einheitlichen erstmaligen Ausbildung ist für den Kindergeldanspruch unschädlich, wenn die Berufstätigkeit lediglich der Überbrückung dient und nicht Voraussetzung für die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts ist.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 23.08.2024

Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung

Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Donnerstag, 22.08.2024

Beginn der Mitteilungsverpflichtung über Einsatz oder Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems - Ordnungsgemäße Kassensysteme

Mit einem aktuellen BMF-Schreiben wird bestimmt, dass für Aufzeichnungssysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung die erforderlichen Angaben mitzuteilen sind. Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme, also alle bestehenden Systeme, ist die Meldung bis 31.07.2025 vorzunehmen. Auch die Außerbetriebnahme ist mitzuteilen.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 22.08.2024

Lieferung von Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie umsatzsteuerbar

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob die Lieferung von Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL der Umsatzsteuer und damit auch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer unterliegt.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 21.08.2024

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein als vGA durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person darstellen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.