§ 5 Abs. 2 Satz 1 Kirchensteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Norm stellt eine verfassungsrechtlich zulässige Vereinfachung dar. Ohne diese Regelung müssten für die Veranlagung der Kirchensteuer die während der Dauer der Kirchensteuerpflicht erzielten Einkünfte und auch die Abzugsposten im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips nach Zeitabschnitten zugeordnet werden.
mehrWenn sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA befindet, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA schenkungsteuerrechtlich nicht zum begünstigten Betriebsvermögen.
mehrEine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht muss das Finanzamt auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids beachten. Wird eine Einspruchsfrist versäumt, weil die Zustellung des Steuerbescheids direkt an den Mandanten erfolgte, ist die Verwerfung des Einspruchs unrechtmäßig.
mehrDas Finanzgericht Düsseldorf entschied zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoring-Leistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
mehrDer Bundesfinanzhof stellte höchstinstanzlich klar, dass die Abgabefristen während der Corona-Krise durch Gesetz und nicht durch Verwaltungsentscheidung verlängert wurden. Also waren Verspätungszuschläge festzusetzen. Aus den FAQ “Corona” ergebe sich nichts Gegenteiliges.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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