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Infothek

Steuern / Lohnsteuer 
Donnerstag, 22.02.2024

Auszahlung der Energiepreispauschale: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Einer Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Solange die Energiepreispauschale noch nicht ausgezahlt worden sei, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich gegenüber dem Finanzamt die Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Donnerstag, 22.02.2024

Keine Steuerbefreiung von Zinsen aus Darlehensvergabe einer im Bereich der Pflege tätigen GmbH an zur selben Unternehmensgruppe gehörende Schwestergesellschaften

Zinsen aus der Darlehensvergabe einer im Bereich der häuslichen bzw. stationären Pflege tätigen GmbH an zur selben Unternehmensgruppe gehörende Schwestergesellschaften sind nicht nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG steuerbefreit.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Mittwoch, 21.02.2024

Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht

Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden. In vielen Fällen wird der Fiskus dadurch mit einer höheren Erbschaftsteuer begünstigt. Beispiele zeigen weitere steuerliche Möglichkeiten.

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Steuern / Körperschaftsteuer 
Mittwoch, 21.02.2024

Spende an gemeinnützige Firmenstiftung: Hinzurechnung als verdeckte Gewinnausschüttung?

Allein das Vorliegen eines besonderen Näheverhältnisses zwischen den Gesellschaftern eines Familienunternehmens und der hieran gleichfalls beteiligten gemeinnützigen Stiftung der Gründerfamilie rechtfertigt nicht die Annahme der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Spende an die Stiftung mit der Rechtsfolge der Hinzurechnung als verdeckte Gewinnausschüttung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 20.02.2024

Gewinnzuschlag bei Auflösung von § 6b-Rücklage in Höhe von 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes Wirtschaftsjahr verfassungsgemäß

Der Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Auflösung einer § 6b-Rücklage in Höhe von 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes volle Wirtschaftsjahr des Bestehens der Rücklage ist auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Niedrigzinsniveaus in den Wirtschaftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht verfassungswidrig.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.