Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverlängerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.
mehrEin Bescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Widerspricht die Begründung jedoch dem verfügenden Teil des Bescheids, leidet der Bescheid an einem schwerwiegenden Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung und kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht aufrechterhalten werden.
mehrBei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers.
mehrIst auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zucht von Pferden für Reitzwecke der Durchschnittssteuersatz für Land- und Forstwirtschaft anwendbar?
mehrEin Kindergeldanspruch eines EU-Staatsbürgers kann sich aus dem sog. abgeleiteten Freizügigkeitsrecht und dem Gleichbehandlungsgebot ergeben. Maßgeblich ist, dass dem Kind ein Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 zusteht und der Elternteil, der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnimmt, beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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