Das Finanzamt trägt die Beweislast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines “Beteiligungsbetrags” des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells entschieden.
mehrNach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind von der Bemessungsgrundlage ausgenommene Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen, wenn sie bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind.
mehrInsolvenzanfechtungen wirken auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe des Insolvenzschuldners zurück. Zuflüsse aus Insolvenzanfechtung stellen keine nachträglichen Betriebseinnahmen im Zuflussjahr dar.
mehrDie steuerliche Beurteilung der Einkünfte aus den sog. Container-Leasing-Modellen hängt davon ab, wer wirtschaftlicher Eigentümer der Container ist. Wenn ein Verwaltungsvertrag über Container mangels (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums des Überlassenden an den vertragsgegenständlichen Containern ins Leere geht, liegt bei rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtung eine Kapitalüberlassung vor.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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