Wird eine Verdienstausfallentschädigung nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode vereinbart mit der Folge, dass die auf die Entschädigung entfallende Steuer erst in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, steht dies der Tarifbegünstigung i. S. d. § 34 EStG entgegen. Eine Trennung der Verdienstausfallentschädigung in Schadenersatz einerseits für den ausgefallenen Nettolohn und andererseits für die hierauf entfallende Einkommensteuer ist nicht möglich.
mehrDas Finanzgericht Köln hatte zur Versteuerung der Umsätze aus der Vermietung von 32 Garagen, insbesondere zur Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft, zu entscheiden.
mehrDas Finanzgericht Köln entschied zur Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes aus Gewerbebetrieb im Rahmen des Bescheides über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
mehrEin steuerfreier Selbstverbrauch von erzeugtem Strom liegt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG aufgrund beihilferechtlicher Anforderungen nur bei Selbstnutzung vor. Es besteht keine Selbstnutzung des Stroms bei Einsatz zur Erzeugung von Licht in Gewächshäusern Dritter.
mehrEine Personengesellschaft ist – auch wenn sie die Beteiligung an der potenziellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält – keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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