Das Finanzgericht Köln hatte zu entscheiden, ob eine Unfall-Krankenhaus-Tagegeldversicherung als Zusatzabsicherung unter die Regelung über die Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 VersStG fällt (Az. 2 K 870/21).
Unter Krankheit wird ein anormaler Körper- oder Geisteszustand verstanden, der eine nicht unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen bewirkt. Der Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung erstrecke sich auf die Behandlung von Krankheiten bzw. die Kompensation der durch Krankheit entstandenen Kosten, wobei stets auch eine Unfallkomponente umfasst sei. Insofern sei es gleichgültig, ob die Ursache für die Funktionsstörung eine Krankheit oder ein Unfall sei.
Sowohl die Krankenhaus-Tagegeldversicherung als auch die Krankheitskostenversicherung seien Personenversicherungen, die grundsätzlich versicherungssteuerfrei sind. Die Gefahr, welche mit einer Unfall-Krankenhaus-Tagegeldversicherung abgesichert ist, sei der krankheits- oder unfallbedingte Aufenthalt im Krankenhaus. Die Versicherungsentgelte unterfallen hier somit der Regelung zur Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Josef-Schappe-Straße 21
40882 Ratingen
Telefon: +49 2102 889969-0
E-Mail: info@diesteuerfrau.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.