Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied über einen auf einen Inlandswohnsitz des Kindes gestützten Kindergeldanspruch für ein in den USA während einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit eines Elternteils geborenes Kind (Az. 12 K 1322/21).
Ein im Ausland (hier: in den USA) geborenes Kind begründet nur dann sofort einen Inlandswohnsitz – als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch der Eltern -, wenn es zeitnah zur Geburt in eine Inlandswohnung gebracht wird.
Wenn die Eltern mit dem Baby erstmals bei Beendigung eines mehrjährigen beruflichen Einsatzes eines Elternteils im Ausland (hier: in den USA) rund neun Monate nach der Geburt des Kindes in die inländische Wohnung der Eltern zurückkehren, wird erst ab der Ankunft in der inländischen Wohnung der Eltern ein inländischer Wohnsitz des Kindes begründet.
Eine andere Beurteilung ergebe sich weder infolge der besonderen Umstände im Streitfall (Corona-Pandemie mit Einreisebeschränkungen) noch aufgrund einer früheren polizeilichen Meldung des Kindes im Inland noch aufgrund des Umstandes, dass das Kind betreffende Post schon vor der Ankunft in Deutschland an die inländische Anschrift gesandt wurde.
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