Die Anschaffungskosten des Erwerbs von Umtausch-Teilschuldverschreibungen einer Indexanleihe gehen nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf die zu deren Rückzahlung neben einer Barzuzahlung angedienten Wertpapiere über, wenn dem Erwerber oder dem Emittenten im Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuldverschreibungen kein Wahlrecht zwischen einer vollständigen Geldzahlung und einer Lieferung von Wertpapieren zusteht.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Zusammensetzung der Rückzahlung vom Stand des Indexes zu einem vor dem Fälligkeitstag liegenden Stichtag abhängt. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 2 K 696/19).
§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG sei nicht anzuwenden, wenn der Inhaber der Schuldverschreibungen bei deren Rückzahlung neben einer Lieferung von Wertpapieren eine Barzahlung erhalte, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteige.
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