Steuerlich kommt es nicht immer nur darauf an, wer tatsächlich überweist. In der Praxis zahlt häufig eine andere Person direkt an den Gläubiger. Ein solcher Zahlungsweg kann steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist aber, dass klar bleibt, für wen gezahlt wird und wer wirtschaftlich belastet sein soll.
mehrNachdem in Teil 1 dieses Beitrags allgemeine Ausführungen zur E-Rechnungspflicht und den dabei auftretenden möglichen Fehlern gemacht wurden, geht es in diesem Beitrag um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung.
mehrKann ein Miterbe einen Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer erhalten, wenn er aus dem Nachlass tatsächlich nichts erhalten hat?
mehrSeit dem 01.01.2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass auch an Endverbraucher per E-Rechnung abzurechnen ist. Damit die Einführung der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen umgesetzt werden kann, gelten abgestufte Übergangsregelungen.
mehrEin deutsches Unternehmen hat „In-App-Käufe“ über einen App Store eines irischen Anbieters getätigt. Wo der Ort der Leistung des Unternehmers ist, war fraglich. Dabei ist zu klären, an wen das Unternehmen diese Leistung erbringt. Sofern die Leistung direkt vom Unternehmen an die Endverbraucher erbracht wird, ist der Leistungsort in Deutschland, sofern eine Leistung an den Betreiber des App Stores vorliegt, befindet sich der Ort der Leistung in Irland, weil dieser dort ansässig ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
CvW Steuerfrau
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